Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSBEZIEHUNG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Veranstaltung Celebrate at the Gate (nachfolgend Veranstaltung) am 31.12.2024, die von unserem Ticketpartner www.myticket.de vertrieben wird. Veranstalter ist die BfS Berlin feiert Silvester GmbH, Potsdamer Str. 58, 10785 Berlin, Geschäftsführer: Benedikt Alder, Christoph Post; Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB Nr.255560B („BfS Berlin Feiert Silvester GmbH“). Diese AGB sind Bestandteil des zwischen Ihnen (nachfolgend „Sie“ oder „Kunde“ oder „Besucher“) und BfS Berlin feiert Silvester GmbH (nachfolgend „BfS“ oder „Veranstalter“) geschlossenen Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten (nachfolgend „Tickets“). Die nähere Ausgestaltung des Inhalts dieses Vertrages richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Der Verkauf der Tickets findet im Namen und auf Rechnung der BfS Berlin feiert Silvester GmbH statt.

2. TICKETS & ZUSAMMENSETZUNG DES TICKETPREISES

2.1. Einlass wird nur mit einem gültigen Ticket gewährt. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und zu personalisieren. Die Personalisierung kann bis zum 31.12.2024, 20:30 Uhr erfolgen. Eine Umpersonalisierung ist ebenfalls über das Kundenkonto bei der Myticket AG möglich.

2.2. Für abhandengekommene Tickets wird kein Ersatz geleistet.

2.3. Der Ticketpreis/Sicherheitsgebühr setzt sich zusammen aus dem Ticketgrundpreis, der Vorverkaufsgebühr, der Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der endgültige Ticketpreis kann insbesondere je nach Versandart variieren. Sie können die Tickets als mobile Tickets wählen, bei der Sie das jeweilige Ticket auf ein Mobilgerät laden können.

2.4. Der Ticketpreis/Sicherheitsgebühr ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.

3. AUSSCHLUSS DES WIDERRUFSRECHTS/RÜCKGABE VON TICKETS UND ERSTATTUNG

3.1. Der Vertrag über den Besuch von Veranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem den Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher von Gesetzes wegen nicht widerrufen.

3.2. Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung der Veranstaltung. Im Falle des ersatzlosen Ausfalls können Sie das Ticket dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben. Im Falle der Verlegung einer Veranstaltung gilt ihr Ticket für den Ersatztermin. Sofern Sie am Ersatztermin verhindert sind, können Sie Ihr Ticket dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben. Bei Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung werden Reisekosten nicht erstattet.

3.3. Gezahlte Gebühren werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an den Ticketanbieter geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnet dieser mit seinem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf.

3.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Besucher aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Fall hat der Besucher nur das Recht auf Erstattung des Eintrittspreises, jedoch nicht der Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren. Ein darüberhinausgehender Schaden ersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

3.5. In jedem der vorstehenden Fälle erfolgt eine Rückzahlung des jeweiligen Ticketpreises nur gegen Vorlage des jeweiligen Tickets im Original.

4. GELTUNGSBEREICH DER HAUSORDNUNG

4.1. Die Hausordnung für die Veranstaltung Celebrate at the Gate am 31.12.2024 des Veranstalters (nachfolgend „Hausordnung“) gilt für den Besuch der Veranstaltung sowie für das Betreten des vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsgeländes sowie Wegen zum Veranstaltungsgelände.

4.2. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher die Gültigkeit der Hausordnung an. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungsgelände in sonstigen Fällen betreten wird.

5. HAUSRECHT

5.1. Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter.

5.2. Der von ihm eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach diesen AGB und der Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung des Veranstaltungsgeländes gemäß der AGB und Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.

5.3. Den Anweisungen des Ordnungspersonals, den Beschilderungshinweise und den Lautsprecher durchsagen ist Folge zu leisten. Alle Besucher, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungsdienstes sowie der Beschäftigten des Veranstalters sofort Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.

6. BETRETEN UND VERLASSEN DES VERANSTALTUNGSGELÄNDES

6.1 Die Eintrittskarten müssen beim ersten Betreten der Veranstaltung, d. h. vor dem ersten Betreten des Veranstaltungsgeländes, zur Validierung vorgelegt werden. Die Vorlage einer gültigen Eintrittskarte zum Scannen ist digital möglich. Eine einmal entwertete Eintrittskarte kann nicht erneut verwendet werden, sie verliert die Gültigkeit nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Ein erneuter Einlass ist mit dieser Eintrittskarte nicht möglich.

6.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, wenn

- der Besucher nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen (siehe 7.4 der AGB) bei sich führt, - der Besucher sich dem Bodycheck sowie der Taschenkontrolle (siehe 7.2 der AGB) verweigert, - Tiere zur Veranstaltung mitnimmt (7.5)

- gegen den Besucher Hausverbot besteht,

- ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Besuchers oder anderer Besucher besteht (z.B. bei aggressivem Verhalten, bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung), - der Besucher erkennbar beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften,

- der Besucher im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt oder

- das für den Zutritt verwendete Ticket ungültig gemacht wurde oder der Besucher gegen die AGB, Hausordnung oder in sonstiger Weise verstößt.

6.3. Verschuldet der Besucher die Verweigerung des Zutritts zur Veranstaltung oder die Entfernung von der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

7. SICHERHEITSKONTROLLEN

7.1. Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) und Taschenkontrolle durch den Ordnungsdienst statt.

7.2. Der Besucher willigt dem Bodycheck sowie weiteren Kontrollmaßnahmen an mitgebrachten Taschen und Behältnissen aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung am Einlass ein.

7.3. Es sind nur Taschen erlaubt, deren größte Seite max. DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist.

7.4. Das Mitführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für den Besucher verboten:

- Rucksäcke/Taschen deren größte Seite größer DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, - Waffen/scharfe Gegenstände aller Art,

- Feuerwerkskörper/pyrotechnisches,

- Material/Fackeln/Rauchkerzen/bengalische Feuer/Munition und sonstige pyrotechnischen Effekte,

Drogen/Betäubungsmittel aller Art,

- Reizgas/Pfefferspray/Tierabwehrspray o.ä.,

- Professionelles Kameraequipment,

- Professionelles Tonaufnahmeequipment,

- Sperrige Gegenstände,

- Selfiesticks,

- Stockschirme (mit Ausnahme von Knirps Schirmen)

- Jegliche Art von Campingausstattung,

- Speisen & Getränke (mit Ausnahme von einem 0,5l alkoholfreien Getränk in PET/TetraPak), - Glasbehälter/Dosen,

- Laserpointer,

- Flugblätter/Broschüren oder ähnliche Werbemittel.

7.5. Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt. Ausgenommen sind ausgebildete Assistenzhunde mit entsprechendem Nachweis und nach vorheriger Anmeldung beim Veranstalter.

7.6. Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen.

7.7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Sicherheitskontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten.

7.8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zutritt zu verweigern, wenn ein Besucher sich weigert, Gegenstände, die nach allgemeiner Lebenserfahrung Gefahren oder Störungen für andere Personen im Rahmen der Veranstaltung mit sich bringen können, herauszugeben.

7.9. Der Veranstalter ist nicht zur Verwahrung der Gegenstände verpflichtet und übernimmt keine Haftung für deren Verlust. Eine Möglichkeit zur Aufbewahrung abgenommener Gegenstände ist nicht vorhanden.

8. AUFENTHALT DER BESUCHER AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE

8.1. Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.

8.2. Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

8.3. Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.

8.4. Es ist dem Besucher verboten,

- den Veranstaltungsablauf zu stören,

- andere Besucher (insbesondere durch „Crowd-Surfen“, „Circle of death“, „Pogo-Tanzen“ oder Ähnliches) zu gefährden,

- Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden, - Anlagen und Einrichtungen, Bäume usw. zu beschmieren, zu bekleben, zu beschädigen oder zu entfernen,

- Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und andere Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu beschädigen oder zu besteigen - Absperrungen zu umgehen oder erkennbar nicht dem/der Besucher zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,

- das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,

- Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,

- menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten,

- ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fanartikel und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen oder zu verkaufen,

- außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten, oder

- Pfand bzw. Pfandgefäße zu sammeln und/oder zu erbetteln; bei Verstoß wird das gesammelte Pfand konfisziert und ein Hausverbot erteilt. Dies gilt für den Bereich.

8.5. Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden entsprechend strafrechtlich verfolgt. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

8.6. Diebstahl sowie Beschädigungen von Bauwerken, Pflanzen, Kunstwerken und allen weiteren Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände werden straf- und zivilrechtlich verfolgt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten begeht oder andere Besucher gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Aus-schlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

8.7. Flucht- und Rettungswege, Versorgungswege und Treppen sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

8.8. Dem Besucher wird empfohlen, sich im Vorfeld bzw. bei Zugang auf das Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen gekennzeichneten Rettungswegen vertraut zu machen.

8.9. Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Absätze kann der Veranstalter den Besucher aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Ein Verstoß kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

9. ZUTRITTSBERECHTIGUNGEN / SCHUTZ VON MINDERJÄHRIGEN

9.1 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Es gilt das Jugendschutzgesetz.

Der Gesetzgeber gibt keine Altersbegrenzung vor, sofern das Kind von seinen Eltern begleitet wird. Wir geben jedoch zu bedenken, dass bei Großveranstaltungen Schallpegel erreicht werden, die die Gesundheit insbesondere von Babys und Kleinkindern enorm gefährden können. Daher raten wir nachdrücklich davon ab, Ihr Baby bzw. Kleinkind mitzunehmen.

9.2. „Erziehungsbeauftragt“ kann nur eine Person sein, die die folgenden Anforderungen erfüllt:

- die Person ist volljährig und weist die erforderliche Reife auf, einem Kind bei der Veranstaltung verantwortungsvoll die erforderliche Unterstützung zu bieten,

- die Person kann eine Vollmacht einer sorgeberechtigten Person vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Person mit Zustimmung der sorgeberechtigten Person handelt, wobei zusammen mit

- der Vollmacht auch eine Kopie des Personalausweises der sorgeberechtigten Person vorgelegt werden muss,

- die Person kann die Heimfahrt des Kindes gewährleisten.

9.4. Zum Schutz von Kindern sind wir berechtigt, Kindern den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, wenn der Schutz durch die Eltern bzw. Erziehungsbeauftragten nach unserem Ermessen nicht ausreichend gewährleistet wird. Sollten Eltern bzw. Erziehungsbeauftragte Veranstaltung dennoch zusammen mit Kindern besuchen wollen, sind diese für die Sicherheit der Kinder verantwortlich. Insbesondere ist für angemessenen Hörschutz zu sorgen und. Details für die jeweilige Veranstaltung können bei uns erfragt werden.

10. HAFTUNG DES VERANSTALTERS

10.1. Der Veranstalter haftet für bei dem Besucher verursachten Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Der Veranstalter haftet für bei dem Besucher verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Seine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

10.2. Für bei dem Besucher vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.

10.3. Für Diebstähle auf dem Veranstaltungsgelände haftet der Veranstalter, soweit er nicht nach Absatz 1 oder 2 haftet, nicht, soweit er nicht erkennbar oder ausdrücklich eine Verwahrungspflicht übernommen hat.

10.4. Der Veranstalter weist darauf hin, dass trotz aller Vorkehrungen das Risiko einer Infektion mit dem Covid-19 Virus und anderen Infektionskrankheiten weiterbesteht und nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Dieses Risiko nimmt der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Besuch der Veranstaltung ausdrücklich im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos in Kauf.

12. HÖR- UND GESUNDHEITSSCHÄDEN

12.1. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten.

13. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN

13.1. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhält der Veranstalter, von dem Besucher ohne besondere Vergütung die ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte sowie unwiderrufliche Berechtigung, Bild und/oder Tonaufnahmen der Besucher herzustellen oder herstellen zu lassen sowie diese Aufnahmen selbst oder durch Dritte oder gemeinsam mit ihnen ganz oder teilweise beliebig häufig durch Rundfunk jeder Art zu senden (einschließlich Live-Streaming und IP-TV), öffentlich zugänglich zu machen (Internet/auf Abruf), öffentlich vorzuführen, zu archivieren, in Datenbanken einzuspeisen, zu vervielfältigen, unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten, für Public Relation-Zwecke des Veranstalters, bspw. auf Messen, Ausstellungen, Festivals sowie für Prüf-, Lehr und Forschungszwecke zu verwerten und in den Print-Medien zu nutzen sowie außerhalb des Rundfunks im audiovisuellen Bereich auf Bild und/oder Tonträgern in jeder Art gewerblich oder nichtgewerblich durch Verkauf, Vermietung oder Verleih zu verbreiten und zu verwerten sowie im Rahmen sämtlicher noch unbekannter Nutzungsarten zu nutzen. Die eingeräumten Rechte sind ohne Zustimmung der Besucher zur Nutzung der Fernsehsendung auf Dritte übertragbar.

14. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN DER BESUCHER

14.1. Auf der Veranstaltung sind nur Kleinbildkameras ohne Objektiv und Handys mit Kamerafunktion auf zugelassen. Mitschnitte des Bühnenprogramms sind ohne explizite Genehmigung durch den Veranstalter verboten.

15. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

15.1. Der Vertrag einschließlich der Form seines Zustandekommens sowie sämtliche sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten unterstehen dem deutschen Recht. Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.

15.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

15.3. Sofern Sie Verbraucher sind und das Ticket online erworben haben, weisen wir daraufhin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Diese finden Sie hier: https://ec.europa.eu/con-sumers/odr/main. Die E-Mail-Adresse der BfS Berlin feiert Silvester GmbH lautet: info@silvester-in-berlin.de

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig möglich ist.

Stand: November 2024, BfS Berlin feiert Silvester GmbH

Legal NoticeData PrivacyPressTerms and ConditionsHouse Rules